Antworten zu den Testfragen

 

 

Antworten zu Testfragen 1:

 

1)  Diese Standpunkte können unterschiedlicher nicht sein. Wenn man seinen Blick über die Regale eines Supermarkts hinweg auf Europa richtet, wird man die Vor- und Nachteile der Einigung (und auch der Erweiterung) wohl nur nach wirtschaftlichen Erwägungen messen – und leider sind es gerade solche Erwägungen, die auch von den Regierungen ins Spiel gebracht werden („die Erweiterung kostet die Bürger pro Kopf und Jahr 10 Euro, bringt jedem Bürger jedoch einen Wohlstandszuwachs von 125 Euro“ - so Ende 2002 in Österreich verlautbart). Wer jedoch einmal auf einem Soldatenfriedhof gestanden ist, in dem Tausende von Toten innereuropäischer Kriege aus verschiedensten Nationen miteinander bestattet sind, wird den Vorteil einer friedlichen Einigung darin erkennen, dass es - zumindest zwischen den europäischen Nationen - keinen Krieg mehr geben kann und wird.

 

2)  Unzweifelhaft war Phönizien (woher die mythische Prinzessin Europa stammt) einerseits Wiege, andererseits Vermittlerin bedeutender kultureller Werte; beispielsweise wurde dort auch die Buchstabenschrift entwickelt und dann von den Griechen übernommen, von wo sie dann das römische Reich eroberte.

 

3)  Unmittelbar aus der „Konkursmasse“ der ehemaligen Sowjetunion lösten sich die früher selbständigen Staaten Estland, Lettland, Litauen, Russland, Weißrussland, Moldawien und die Ukraine. Die Tschechoslowakei zerfiel in die Tschechische Republik und in die Slowakei, während sich Jugoslawien in folgende Staaten auflöste: Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro.

 

 

Antworten zu Testfragen 2:

 

1)  Europa war, wie beispielsweise Oskar Kokoschka feststellt, in seiner bisherigen Geschichte zumeist kein geographischer, sondern eher ein kultureller Begriff, der erst im Zuge der euro­päischen Einigung zu einem politischen Begriff zu werden verspricht. Eine kulturelle Abgrenzung ist aber überaus schwierig, da eine solche zumeist von jenem Standpunkt aus erfolgt, auf dem man sich selbst befindet. So wurde etwa die „Rote Armee“ Russlands im Zweiten Weltkrieg von der nationalsozialistischen Propaganda als asiatisch dargestellt, während selbst in dieser Zeit die russische Literatur und Musik als durchaus europäisch „anerkannt“ wurde.

 

2)  Die Befürchtungen der gegenwärtigen Europäischen Union sind vielschichtig: Russland und die Türkei würden dank ihrer Bevölkerungszahl in den Entscheidungsgremien der Union einen zu starken Einfluss gewinnen; die Werte dieser Staaten decken sich nicht mit jenen, die im abendländischen Kulturkreis auf antiken und christlichen Grundlagen gewachsen sind; vor allem aber würde eine durch Aufnahme Russlands und/oder der Türkei gewachsene Union an gefährliche weltpolitische Krisenzonen grenzen.

 

3)  Die Kleinräumigkeit relativ abgeschlossener Landschaften begünstigt dank ihrer Überschaubarkeit die Möglichkeit demokratischer Selbstverwaltung; sie verhindert das Entstehen großflächiger Territorialstaaten mit straffer Zivil- und Militärverwaltung.

 

 

Antworten zu Testfragen 3:

 

1)  Zu den indoeuropäischen Sprachfamilien rechnet man die germanischen, romanischen und slawischen Sprachen; nicht dazu gehören die finnisch-ugrischen Sprachen, das Baskische sowie das Maltesische (die einzige semitische Sprache innerhalb der EU).

 

2)  Die Übernahme fremder Wörter in die eigene Sprache erfolgt vor allem dann, wenn kulturelle oder zivilisatorische Entwicklungen in den eigenen Bereich eindringen - Beispiele dafür sind die Hochschätzung des Sports in England oder die Entwicklung der Informationstechnologie in den USA, während das Wandern (und der hiefür notwendige Rucksack) seinen Ausgang aus dem deutschen Sprachraum genommen hatte. Beim subjektbezogenen Wort Angst (urverwandt mit dem lat. angustus = Enge, Beklemmung) hatte das Englische ursprünglich keine Entsprechung, wohl aber für das objektbezogene Wort Furcht (engl. fear).

 

3)  Die Amtssprache Estlands war - im Gefolge der Eroberung durch den Deutschen Orden - über 4 Jahrhunderte Niederdeutsch; so hat das Estnische Begriffe für jene Kulturobjekte übernommen, die von den deutschen Geistlichen, Kaufleuten und Handwerkern mitgebracht worden waren.

 

 

Antworten zu Testfragen 4:

 

1)  Die Grenzen zwischen beiden Begriffen fließen: Ein Fremdwort hat sich (noch) nicht in Aussprache und/oder Schreibweise und/oder Flexion an die übernehmende Sprache angepasst, während ein Lehnwort ohne besondere Fachkenntnis nicht als fremdes Wort erkannt wird.

 

2)  Die größte Zahl der Fremd- und Lehnwörter stammt aus dem Lateinischen und Altgriechischen, daneben aber auch aus dem Arabischen und dem Hebräischen. Zudem haben die europäischen Sprachen auch untereinander Fremd- und Lehnwörter ausgetauscht.

 

3)  Die europäischen Schriften sind allesamt Buchstabenschriften. Die Buchstabenschrift kam aus Phönizien nach Europa und erfuhr hier drei Ausformungen: lateinisch - kyrillisch - griechisch; die heutigen Grenzen zwischen diesen Schriftformen erinnern an historische politische bzw. religiöse Einflusssphären.

 

 

Antworten zu Testfragen 5:

 

1)  Natürlich sind die heutigen europäischen Werte auch durch Wechselwirkungen entstanden, doch lässt sich ihre eigentliche Geburtsstätte wie folgt lokalisieren: Freiheit und Demokratie entstanden im alten Griechenland, die Rechtsstaatlichkeit in Rom, während Menschenrechte und Solidarität ihre Verstärkung und Ausformung unter christlichem Einfluss erhielten.

 

2)  Europas außerordentliche landschaftliche Mannigfaltigkeit, seine reiche Gliederung und auch seine klimatischen Verschiedenheiten rufen eine Mannigfaltigkeit der Völker und ihrer Sprachen hervor - und die auf dem engen Raum Europas mögliche ständige Wechselbeziehung zwischen den Kulturen schafft ständig Neues.

 

3)  Ab dem frühen Mittelalter bereicherten arabisch-islamische Gelehrte Europa von Spanien aus Europa nicht nur mit eigenen Entwicklungen und Einsichten (z. B. in Mathematik und Medizin), sondern vermittelten dem Abendland auch das Wissen der klassischen griechischen Autoren.

 

 

Antworten zu Testfragen 6:

 

1)  Das hängt ganz von der Landessitte ab. Dabei fällt es auf, dass in den eher nördlich gelegenen Staaten mehr auf Pünktlichkeit Wert gelegt wird, während weiter im Süden ein mäßiges bis längeres Späterkommen zum guten Ton gehört.

 

2)  Vor allem in Österreich und einigen anderen Staaten, die aus der österreichisch-ungarischen Monarchie hervorgegangen sind, sind der akademische Titel sowie andere Formen der ehrenden Anrede noch heute üblich.

 

3)  Sofern man dadurch nicht die Privatsphäre verletzt, darf man sich auch auf fremdem Grund und Boden bewegen, dort übernachten und sogar Pilze, Beeren und (wilde) Blumen pflücken.

 

 

Antworten zu Testfragen 7:

 

1)  Je tiefer man in die Literatur der europäischen Völker eindringt, desto größere Gemeinsamkeiten sind erkennbar. Wenn man diesen Gemeinsamkeiten nachspürt, erkennt man ganz tief unten - eben im Bereich der eigentlichen Wurzeln - griechisch-lateinische Mythen und den Versuch von Antworten auf die grundsätzlichen Fragen des Lebens. Diese wurden zum Teil vom Christentum um- und weitergeformt und durch die Stürme der Völkerwanderung ins Abendland gerettet.

 

2)  Gab es in Griechenland ursprünglich nur einen Chor, soll Thespis diesem einen Schauspieler gegenüber gestellt und dadurch - durch die nun entstandene Rede und Gegenrede - das Drama möglich gemacht haben. Aischylos führte einen zweiten Schauspieler ein; erst damit konnte er Konflikte auf der Bühne verlebendigen.

 

3)  Homer soll um 800 v. gelebt haben; er gilt als Verfasser der Ilias (Kampf um Troja) und der Odyssee (Irrfahrten um die Heimkehr des Odysseus vom Trojanischen Krieg).

 

 

Antworten zu Testfragen 8:

 

1)  Für Oswald Spengler symbolisiert der gotische Spitzbogen (siehe die 20-Euro-Banknote) am deutlichsten das Streben des europäischen Geistes ins Unendliche; der gotische Bogen will sich seiner Idee nach nicht schließen, sondern sich nach oben weiter ins Unendliche verlängern.

 

2)  Diese Banknote kombiniert die antiken griechischen Elemente (Säulen) mit dem römischen Element (Rundbogen, den die Römer von den Etruskern übernommen haben).

 

3)  Die Gemeinsamkeiten der europäischen Musik haben ihre Wurzeln nicht nur in ihrem Ursprung (Griechenland mit ägyptischem Einfluss), sondern auch im gegenseitigen Kennenlernen der europäischen Musiker, die zahlreiche Reisen quer durch Europa unternahmen.

 

 

Antworten zu Testfragen 9:

 

1)  In den besonders wichtigen Verträgen von Maastricht sowie Amsterdam werden ausdrücklich auch die Freiheit und die Demokratie als europäische Grundwerte genannt; beide sind zuerst im alten Griechenland entstanden.

 

2)  Im 6. Jh. n. ließ der oströmische Kaiser Justinian die in Gesetzen, Entscheidungen und Sprüchen lebendigen römischen Rechtsgrundsätze unter dem Titel „Corpus Iuris Civilis“ zusammenfassen. Diese Sammlung wurde im 11. Jh. in Italien wieder entdeckt und gelangte von hier durch Studenten und Rechtsgelehrte nach West- und Mitteleuropa („Rezeption“).

 

3)  Das Christentum bewahrte in Kirchen und Klöstern das antike Erbe auch durch die Stürme der Völkerwanderung; nicht zu vergessen sind aber auch die Leistungen arabischer Gelehrter, die vor allem antike griechische Schriften nach Spanien und damit wieder nach Europa brachten.

 

 

Antworten zu Testfragen 10:

 

1)  Hinsichtlich der Zahl der Repräsentanten und der Stimmgewichtung war bei Penn die unter­schied­liche Wirtschaftskraft der künftigen Mitglieder ausschlaggebend; sie sollte nach Steuerleistung sowie der Export- und Importtätigkeit bemessen werden.

 

2)  Napoleons Ziel war zwar - wenn man seinen Memoiren trauen darf - eine Art europäischer Vereinigung (sogar mit einheitlichem Recht, einheitlicher Währung bis hin zu einheitlichen Maßen und Gewichten, damit sich Reisende immer in einem gemeinsamen Vaterland fühlen sollten), doch sollte dies alles unter französischer Leitung geschehen.

 

3)  Für Coudenhove-Kalergi lag der Hauptgrund für den Abstieg Europas in seiner politischen und wirtschaftlichen Zerrissenheit. Ein „Paneuropa“ könne Europa nicht nur vor dem endgültigen Untergang bewahren, sondern zu einer blühenden Zone ungetrübten Friedens machen und wirtschaftlich über den Rest der Welt erheben.

 

 

Antworten zu Testfragen 11:

 

1)  Die Geburtszeit des Nationalismus war das 19. Jh. im Zeichen der industriellen Entwicklung und des damit zusammenhängenden Wettlaufs um die Kolonien (nun benötigt als Rohstoff- und Absatzmärkte); dieser Kampf „aller gegen alle“ sollte sich erst durch die Katastrophen der beiden Weltkriege als tödliche Bedrohung der Zukunft Europas erweisen, was letztlich zu seiner Überwindung führte.

 

2)  COMECON sowie Warschauer Pakt waren sowjetisch dominierte Teilorganisationen des damaligen Ostblocks. Im Unterschied zu ihren damaligen westlichen Gegenstücken (NATO bzw. EWG) haben sie keinen Beitrag zum Verlauf der europäischen Einigung geleistet; folgerichtig lösten sie sich im Gefolge der antikommunistischen Revolution ab 1989 auf.

 

3)  Churchill erkannte als Ursache jahrhundertlanger Auseinandersetzungen in Europa den bis dahin unversöhnlichen Gegensatz zwischen Deutschland und Frankreich; ohne eine Aussöhnung, mehr noch: ohne echte Partnerschaft zwischen diesen Staaten könne es niemals Frieden in Europa geben.

 

 

Antworten zu Testfragen 12:

 

1)  Die EGKS brachte nicht bloß die gemeinsame Verwaltung von Kohle und Stahl; vielmehr wurde diese einer „Hohen Behörde“ unterstellt, auf die die Mitgliedsstaaten keinen Einfluss hatten. Die Besonderheit liegt vor allem darin, dass diese Organisation (auch: „Montanunion“) von vornherein allen anderen demokratischen europäischen Staaten zum Beitritt offen stand – genauso wie die heutige EU.

 

2)  Da die Beschlüsse der EWG nach dem Mehrheitsprinzip getroffen wurden, fürchteten andere Staaten um ihre wirtschaftliche und damit auch politische Selbständigkeit; dies traf insbesondere auf die damals neutralen Staaten Europas zu, die ihre Neutralität im Falle gemeinschaftlicher wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen zu verlieren befürchteten.

 

3)  1992 schlossen sich EWG und EFTA zum EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) zusammen.

 

 

Antworten zu Testfragen 13:

 

1)  Frankreich, Deutschland, Italien sowie die Beneluxstaaten schlossen sich 1951 in der Montanunion und 1957 in der EWG sowie im EURATOM zusammen; der Begriff „Sechsergemeinschaft“ wollte diese drei Verträge mit einem Wort zusammenfassen. Die nächsten Bezeichnungen lauteten EG und danach EU.

 

2)  Die Europäischen Gemeinschaften (EG) gründeten 1992 im holländischen Maastricht die Europäische Union, durch die nun auch die Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Innen- und Rechtspolitik in die Aufgaben der Gemeinschaft einbezogen wurden. Dieser Übergang von einer bisher eher wirtschaftlichen zu einer nunmehr politischen Union sollte durch einen neuen Namen zum Ausdruck gebracht werden.

 

3)  Vorbedingungen für einen Beitritt zur EU; diese betreffen die Einhaltung von Richtwerten für: Haushaltsdefizit, Neuverschuldung, Preisstabilität („Inflation“) sowie Zinsentwicklung.

 

 

Antworten zu Testfragen 14:

 

1)  Immer dann, wenn es irgendwo in der Welt eine größere Krise gibt, ertönt in der EU der Ruf, die­ser Krise durch eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik entgegen zu treten. Dazu aber müssten die Mitglieder bereit sein, ihre eigenen außen- und sicherheitspolitischen Kompetenzen - und damit einen wesentlichen Teil ihrer Identität - weitgehend an ein gemeinsames Organ zu über­tragen. Zwar wurde bereits das Amt eines „Mister GASP“ geschaffen (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, derzeit der ehemalige Generalsekretär der NATO, Javier Solana), doch muss auch er vor wichtigen Maßnahmen die Zustimmung der Mitglieder einholen. Europa hat eben, wie es einmal der US-Außenminister Henry Kissinger formulierte, noch „keine eigene Telefonnum­mer“.

 

2)  Gerade die außen- und sicherheitspolitischen Kompetenzen werden in den USA von Zentral­behör­den wahrgenommen, womit die USA nach außen hin als einheitlicher Staat auftreten; andere Be­reiche hingegen (wie Justiz und Exekutive, Kultur, Bildung, Steuern) werden auch in den USA von den Teilstaaten eigenständig verwaltet.

 

3)  Da alle Mitglieder der EU gleichzeitig Mitglieder der UNO sowie des Europarates sind, gelten die dortigen Regelungen der Grund- und Menschenrechte auch in der EU. Darüber hinaus wurde 2000 in Nizza eine eigene EU-Grundrechtscharta beschlossen, der jedoch noch keine rechtliche Verbind­lichkeit zukommt. Seit 2001 arbeitet ein EU-„Konvent“ daran, einen verbindlichen Katalog in eine noch zu schaffende Verfassung der EU aufzunehmen.

 

Antworten zu Testfragen 15:

 

1)  Das System der „Drei Säulen“ wurde durch den am 1. September 1993 in Kraft getretenen Vertrag von Maastricht eingeführt. Während die erste Säule im Wesentlichen die bisherigen Strukturen zusammenfasst, gibt es für die zweite und dritte Säule noch keine konkreten organisatorischen Strukturen, sondern nur - von Fall zu Fall zu treffende - zwischenstaatliche Vereinbarungen.  Schon aus diesem Grund soll das System der drei Säulen durch die derzeit in Diskussion befindliche neue EU-Verfassung aufgehoben und durch eine wirksame Gesamtorganisation ersetzt werden.

 

2)  Die Umlagerung erfolgte vor allem deshalb, um gewisse Angelegenheiten der gemeinschaftlichen Gesetzgebung und Verwaltung zu unterwerfen.

 

3)  Die Hauptziele der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union sind: Schutz der gemeinsamen Werte, Entwicklung der Demokratie, Schutz der Rechtsstaatlichkeit, Verwirklichung der Grund- und Menschenrechte, Planung der gemeinsamen Verteidigung.

 

 

Antworten zu Testfragen 16:

 

1)  Zwar wird das Europäische Parlament (wie die nationalen Parlamente) von den Bürgern nach Parteilisten gewählt, doch steht ihm - sehr zum Unterschied von den nationalen Parlamenten - nicht das ausschließliche Recht der Gesetzgebung, sondern nur eine Mitwirkung zu. Die eigentliche Gesetzgebungsbefugnis liegt beim Rat der europäischen Union; je nach Materie wirkt das Parlament in folgenden abgestuften Verfahren mit: Anhörung - Kooperation - Mitentscheidung - Zustimmung.

 

2)  Ohne die Europäische Kommission läuft nichts. Sogar die Maschine der Gesetzgebung kommt nur in Schwung, wenn die Kommission entsprechende Vorschläge macht. Darüber hinaus wird die Unionspolitik nur von ihr geführt, internationale Verträge können nur von ihr abgeschlossen werden; sie wacht gleichsam über der Union und setzt Initiativen zur weiteren Integration Europas.

 

3)  Der Europäische Gerichtshof ist nicht als Instanz gegenüber den nationalen Gerichten vorgesehen, sondern ist nur dann zuständig, wenn eine Verletzung des Gemeinschaftsrechtes behauptet wird. In einem solchen Fall kann er auch von natürlichen Personen angerufen werden.

 

 

Antworten zu Testfragen 17:

 

1)  Der 1993 in Kraft getretene Vertrag über die Gründung der Europäischen Union (Maastricht-Vertrag) führt eine eigene EU-Bürgerschaft ein, die jedoch die nationale Staatsbürgerschaft nicht ersetzt, sondern um eine Reihe von Rechten innerhalb der Union ergänzt; diese Rechte wurden durch den Vertrag von Amsterdam erweitert.

 

2)  Die „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ (GASP) soll nicht nur die Stellung der EU und ihrer Mitglieder im Konzert der Weltpolitik verstärken; ihr Ziel ist auch der Schutz der Demokratie und der gemeinsamen Werte, die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten und damit letztlich die Sicherung des Weltfriedens.

 

3)  Es fällt natürlich leichter, Beispiele für den bisher nur geringen Einfluss der GASP auf die Weltpolitik aufzulisten, sei es die Krise bei der Auflösung Jugoslawiens, bei der militärischen Operation in Afghanistan nach dem 11. September 2001, im Zwist zwischen Israel und den Palästinensern oder im Konflikt um Saddam Hussein im Irak. Dagegen ist aber vor allem die - durch Aufnahme neuer Mitglieder - laufende Erweiterung der Friedenszone in Europa zu setzen; gerade diese Erweiterung wird der Union in Zukunft größeres Gewicht und damit mehr Mitsprachemöglichkeiten verleihen.

 

Antworten zu Testfragen 18:

 

1)  Eine immer lauter werdende Kritik richtet sich auf die Tatsache, dass die Union keine Verfassung hat, die in übersichtlicher (und dann auch einklagbarer) Weise die Rechtsverhältnisse regelt. Daher setzte die Konferenz von Laeken (Belgien, 2001) einen „Konvent“ ein, der eine solche Verfassung bis Juni 2003 einen Entwurf für eine solche Verfassung ausgearbeitet hat. Innerhalb dieses Kon­vents (Vorsitz: Giscard d’Estaing) haben sich zwei Richtungen gebildet: die eine will mehr Rechte für die Union (auf Kosten der Mitgliedstaaten), die andere tritt eher für eine Stärkung der Mitglied­staaten gegenüber der Union ein.

 

2)  Die Institutionen der Union waren bis 2000 im Wesentlichen auf die ursprüngliche Zahl von nur sechs Mitgliedern („Sechsergemeinschaft“ seit 1951) abgestimmt. Erst 2000 (Nizza) konnte eine „Institutionenreform“ beschlossen werden, die die Arbeitsfähigkeit der Union auch nach der Aufnahme weiterer Mitglieder sicherstellen soll.

 

3)  Das - von den Bürgern der bisherigen Mitglieder - gewählte Europäische Parlament muss einem Beitrittsantrag mit absoluter Mehrheit zustimmen.

 

 

Antworten zu Testfragen 19:

 

1)  Hier liegt eine eindeutige Verletzung der in der EU garantierten Grundfreiheiten vor. Daher kann der Rat, der in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs tagt, auf Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten oder der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments mit qualifizierter Mehrheit beschließen, bestimmte Rechte des Mitgliedstaates auszusetzen, einschließlich der Stimmrechte des Vertreters der Regierung dieses Mitgliedstaates im Rat.

 

2)  Zum Leidwesen vor allem der christlichen Kirche(n) beruft sich die Grundrechtscharta der EU weder auf Gott noch auf die Religion als Fundament. Trotzdem wird das Wort Religion in der Charta mehrfach erwähnt: Garantie der Religionsfreiheit, Recht zur freien Religionsausübung, Verbot der Diskriminierung wegen Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft.

 

3)  Die Hauptargumente sind: hohe Kosten (für die bisherigen Mitglieder), Überschwemmung der Arbeitsmärkte durch Bürger der neu aufgenommenen ärmeren Mitgliedstaaten und dadurch Senkung des Lohniveaus, Unregierbarkeit der Union als Folge einer zu großen Aufblähung.
Die Erfahrungen bei den bisherigen Erweiterungen jedoch zeigen, dass alle diese Befürchtungen übertrieben waren - die Erweiterung führt zunächst wohl zu einem Anstieg der Ausgaben der bisherigen Mitglieder, doch führt jeder Erweiterungsprozess zu einem Wachstumsschub für die gesamte Union. Entscheidend aber sollten nicht rein wirtschaftliche Überlegungen bleiben, sondern der durch nichts zu ersetzende Vorteil einer Vergrößerung der Friedenszone in Europa - und diese wird letztlich zu einer weiteren Steigerung des gemeinsamen Wohlstandes führen.