Antworten zu den Testfragen
1) Diese Standpunkte können unterschiedlicher nicht sein.
Wenn man seinen Blick über die Regale eines Supermarkts hinweg auf Europa
richtet, wird man die Vor- und Nachteile der Einigung (und auch der
Erweiterung) wohl nur nach wirtschaftlichen Erwägungen messen – und
leider sind es gerade solche Erwägungen, die auch von den Regierungen ins
Spiel gebracht werden („die Erweiterung kostet die Bürger pro Kopf
und Jahr 10 Euro, bringt jedem Bürger jedoch einen Wohlstandszuwachs von
125 Euro“ - so Ende 2002 in Österreich verlautbart). Wer jedoch
einmal auf einem Soldatenfriedhof gestanden ist, in dem Tausende von Toten
innereuropäischer Kriege aus verschiedensten Nationen miteinander
bestattet sind, wird den Vorteil einer friedlichen Einigung darin erkennen,
dass es - zumindest zwischen den europäischen Nationen - keinen Krieg mehr
geben kann und wird.
2) Unzweifelhaft war Phönizien (woher die mythische
Prinzessin Europa stammt) einerseits Wiege, andererseits Vermittlerin
bedeutender kultureller Werte; beispielsweise wurde dort auch die
Buchstabenschrift entwickelt und dann von den Griechen übernommen, von wo
sie dann das römische Reich eroberte.
3) Unmittelbar aus der „Konkursmasse“ der ehemaligen
Sowjetunion lösten sich die früher selbständigen Staaten
Estland, Lettland, Litauen, Russland, Weißrussland, Moldawien und die
Ukraine. Die Tschechoslowakei zerfiel in die Tschechische Republik und in die
Slowakei, während sich Jugoslawien in folgende Staaten auflöste:
Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro.
1) Europa war, wie beispielsweise Oskar Kokoschka feststellt, in
seiner bisherigen Geschichte zumeist kein geographischer, sondern eher ein
kultureller Begriff, der erst im Zuge der europäischen Einigung zu
einem politischen Begriff zu werden verspricht. Eine kulturelle Abgrenzung ist
aber überaus schwierig, da eine solche zumeist von jenem Standpunkt aus
erfolgt, auf dem man sich selbst befindet. So wurde etwa die „Rote
Armee“ Russlands im Zweiten Weltkrieg von der nationalsozialistischen
Propaganda als asiatisch dargestellt, während selbst in dieser Zeit die
russische Literatur und Musik als durchaus europäisch
„anerkannt“ wurde.
2) Die Befürchtungen der gegenwärtigen
Europäischen Union sind vielschichtig: Russland und die Türkei
würden dank ihrer Bevölkerungszahl in den Entscheidungsgremien der
Union einen zu starken Einfluss gewinnen; die Werte dieser Staaten decken sich
nicht mit jenen, die im abendländischen Kulturkreis auf antiken und
christlichen Grundlagen gewachsen sind; vor allem aber würde eine durch
Aufnahme Russlands und/oder der Türkei gewachsene Union an
gefährliche weltpolitische Krisenzonen grenzen.
3) Die Kleinräumigkeit relativ abgeschlossener Landschaften
begünstigt dank ihrer Überschaubarkeit die Möglichkeit
demokratischer Selbstverwaltung; sie verhindert das Entstehen
großflächiger Territorialstaaten mit straffer Zivil- und
Militärverwaltung.
1) Zu den indoeuropäischen Sprachfamilien rechnet man die
germanischen, romanischen und slawischen Sprachen; nicht dazu gehören die
finnisch-ugrischen Sprachen, das Baskische sowie das Maltesische (die einzige
semitische Sprache innerhalb der EU).
2) Die Übernahme fremder Wörter in die eigene Sprache
erfolgt vor allem dann, wenn kulturelle oder zivilisatorische Entwicklungen in
den eigenen Bereich eindringen - Beispiele dafür sind die
Hochschätzung des Sports in England oder die Entwicklung der
Informationstechnologie in den USA, während das Wandern (und der
hiefür notwendige Rucksack) seinen Ausgang aus dem deutschen Sprachraum
genommen hatte. Beim subjektbezogenen Wort Angst (urverwandt mit dem lat.
angustus = Enge, Beklemmung) hatte das Englische ursprünglich keine
Entsprechung, wohl aber für das objektbezogene Wort Furcht (engl. fear).
3) Die Amtssprache Estlands war - im Gefolge der Eroberung durch
den Deutschen Orden - über 4 Jahrhunderte Niederdeutsch; so hat das
Estnische Begriffe für jene Kulturobjekte übernommen, die von den
deutschen Geistlichen, Kaufleuten und Handwerkern mitgebracht worden waren.
1) Die Grenzen zwischen beiden Begriffen fließen: Ein
Fremdwort hat sich (noch) nicht in Aussprache und/oder Schreibweise und/oder
Flexion an die übernehmende Sprache angepasst, während ein Lehnwort
ohne besondere Fachkenntnis nicht als fremdes Wort erkannt wird.
2) Die größte Zahl der Fremd- und Lehnwörter
stammt aus dem Lateinischen und Altgriechischen, daneben aber auch aus dem
Arabischen und dem Hebräischen. Zudem haben die europäischen Sprachen
auch untereinander Fremd- und Lehnwörter ausgetauscht.
3) Die europäischen Schriften sind allesamt
Buchstabenschriften. Die Buchstabenschrift kam aus Phönizien nach Europa
und erfuhr hier drei Ausformungen: lateinisch - kyrillisch - griechisch; die
heutigen Grenzen zwischen diesen Schriftformen erinnern an historische politische
bzw. religiöse Einflusssphären.
1) Natürlich sind die heutigen europäischen Werte auch
durch Wechselwirkungen entstanden, doch lässt sich ihre eigentliche
Geburtsstätte wie folgt lokalisieren: Freiheit und Demokratie entstanden
im alten Griechenland, die Rechtsstaatlichkeit in Rom, während
Menschenrechte und Solidarität ihre Verstärkung und Ausformung unter
christlichem Einfluss erhielten.
2) Europas außerordentliche landschaftliche
Mannigfaltigkeit, seine reiche Gliederung und auch seine klimatischen
Verschiedenheiten rufen eine Mannigfaltigkeit der Völker und ihrer
Sprachen hervor - und die auf dem engen Raum Europas mögliche
ständige Wechselbeziehung zwischen den Kulturen schafft ständig
Neues.
3) Ab dem frühen Mittelalter bereicherten
arabisch-islamische Gelehrte Europa von Spanien aus Europa nicht nur mit
eigenen Entwicklungen und Einsichten (z. B. in Mathematik und Medizin), sondern
vermittelten dem Abendland auch das Wissen der klassischen griechischen
Autoren.
1) Das hängt ganz von der Landessitte ab. Dabei fällt
es auf, dass in den eher nördlich gelegenen Staaten mehr auf
Pünktlichkeit Wert gelegt wird, während weiter im Süden ein
mäßiges bis längeres Späterkommen zum guten Ton
gehört.
2) Vor allem in Österreich und einigen anderen Staaten, die
aus der österreichisch-ungarischen Monarchie hervorgegangen sind, sind der
akademische Titel sowie andere Formen der ehrenden Anrede noch heute
üblich.
3) Sofern man dadurch nicht die Privatsphäre verletzt, darf
man sich auch auf fremdem Grund und Boden bewegen, dort übernachten und
sogar Pilze, Beeren und (wilde) Blumen pflücken.
1) Je tiefer man in die Literatur der europäischen
Völker eindringt, desto größere Gemeinsamkeiten sind erkennbar.
Wenn man diesen Gemeinsamkeiten nachspürt, erkennt man ganz tief unten -
eben im Bereich der eigentlichen Wurzeln - griechisch-lateinische Mythen und
den Versuch von Antworten auf die grundsätzlichen Fragen des Lebens. Diese
wurden zum Teil vom Christentum um- und weitergeformt und durch die Stürme
der Völkerwanderung ins Abendland gerettet.
2) Gab es in Griechenland ursprünglich nur einen Chor, soll
Thespis diesem einen Schauspieler gegenüber gestellt und dadurch - durch
die nun entstandene Rede und Gegenrede - das Drama möglich gemacht haben.
Aischylos führte einen zweiten Schauspieler ein; erst damit konnte er
Konflikte auf der Bühne verlebendigen.
3) Homer soll um 800 v. gelebt haben; er gilt als Verfasser der
Ilias (Kampf um Troja) und der Odyssee (Irrfahrten um die Heimkehr des Odysseus
vom Trojanischen Krieg).
1) Für Oswald Spengler symbolisiert der gotische Spitzbogen (siehe die 20-Euro-Banknote) am deutlichsten das Streben des europäischen Geistes ins Unendliche; der gotische Bogen will sich seiner Idee nach nicht schließen, sondern sich nach oben weiter ins Unendliche verlängern.
2) Diese Banknote kombiniert die antiken griechischen Elemente (Säulen) mit dem römischen Element (Rundbogen, den die Römer von den Etruskern übernommen haben).
3) Die Gemeinsamkeiten der europäischen Musik haben ihre Wurzeln nicht nur in ihrem Ursprung (Griechenland mit ägyptischem Einfluss), sondern auch im gegenseitigen Kennenlernen der europäischen Musiker, die zahlreiche Reisen quer durch Europa unternahmen.
1) In den besonders wichtigen Verträgen von Maastricht sowie
Amsterdam werden ausdrücklich auch die Freiheit und die Demokratie als
europäische Grundwerte genannt; beide sind zuerst im alten Griechenland
entstanden.
2) Im 6. Jh. n. ließ der oströmische Kaiser Justinian
die in Gesetzen, Entscheidungen und Sprüchen lebendigen römischen
Rechtsgrundsätze unter dem Titel „Corpus Iuris Civilis“
zusammenfassen. Diese Sammlung wurde im 11. Jh. in Italien wieder entdeckt und
gelangte von hier durch Studenten und Rechtsgelehrte nach West- und
Mitteleuropa („Rezeption“).
3) Das Christentum bewahrte in Kirchen und Klöstern das
antike Erbe auch durch die Stürme der Völkerwanderung; nicht zu
vergessen sind aber auch die Leistungen arabischer Gelehrter, die vor allem
antike griechische Schriften nach Spanien und damit wieder nach Europa
brachten.
1) Hinsichtlich der Zahl der Repräsentanten und der
Stimmgewichtung war bei Penn die unterschiedliche Wirtschaftskraft
der künftigen Mitglieder ausschlaggebend; sie sollte nach Steuerleistung
sowie der Export- und Importtätigkeit bemessen werden.
2) Napoleons Ziel war zwar - wenn man seinen Memoiren trauen darf
- eine Art europäischer Vereinigung (sogar mit einheitlichem Recht,
einheitlicher Währung bis hin zu einheitlichen Maßen und Gewichten,
damit sich Reisende immer in einem gemeinsamen Vaterland fühlen sollten),
doch sollte dies alles unter französischer Leitung geschehen.
3) Für Coudenhove-Kalergi lag der Hauptgrund für den
Abstieg Europas in seiner politischen und wirtschaftlichen Zerrissenheit. Ein
„Paneuropa“ könne Europa nicht nur vor dem endgültigen
Untergang bewahren, sondern zu einer blühenden Zone ungetrübten
Friedens machen und wirtschaftlich über den Rest der Welt erheben.
1) Die Geburtszeit des Nationalismus war das 19. Jh. im Zeichen
der industriellen Entwicklung und des damit zusammenhängenden Wettlaufs um
die Kolonien (nun benötigt als Rohstoff- und Absatzmärkte); dieser
Kampf „aller gegen alle“ sollte sich erst durch die Katastrophen
der beiden Weltkriege als tödliche Bedrohung der Zukunft Europas erweisen,
was letztlich zu seiner Überwindung führte.
2) COMECON sowie Warschauer Pakt waren sowjetisch dominierte
Teilorganisationen des damaligen Ostblocks. Im Unterschied zu ihren damaligen
westlichen Gegenstücken (NATO bzw. EWG) haben sie keinen Beitrag zum
Verlauf der europäischen Einigung geleistet; folgerichtig lösten sie
sich im Gefolge der antikommunistischen Revolution ab 1989 auf.
3) Churchill erkannte als Ursache jahrhundertlanger
Auseinandersetzungen in Europa den bis dahin unversöhnlichen Gegensatz
zwischen Deutschland und Frankreich; ohne eine Aussöhnung, mehr noch: ohne
echte Partnerschaft zwischen diesen Staaten könne es niemals Frieden in
Europa geben.
1) Die EGKS brachte nicht bloß die gemeinsame Verwaltung
von Kohle und Stahl; vielmehr wurde diese einer „Hohen
Behörde“ unterstellt, auf die die Mitgliedsstaaten keinen Einfluss
hatten. Die Besonderheit liegt vor allem darin, dass diese Organisation (auch:
„Montanunion“) von vornherein allen anderen demokratischen
europäischen Staaten zum Beitritt offen stand – genauso wie die
heutige EU.
2) Da die Beschlüsse der EWG nach dem Mehrheitsprinzip
getroffen wurden, fürchteten andere Staaten um ihre wirtschaftliche und
damit auch politische Selbständigkeit; dies traf insbesondere auf die
damals neutralen Staaten Europas zu, die ihre Neutralität im Falle
gemeinschaftlicher wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen zu verlieren
befürchteten.
3) 1992 schlossen sich EWG und EFTA zum EWR (Europäischer
Wirtschaftsraum) zusammen.
1) Frankreich, Deutschland, Italien sowie die Beneluxstaaten
schlossen sich 1951 in der Montanunion und 1957 in der EWG sowie im EURATOM
zusammen; der Begriff „Sechsergemeinschaft“ wollte diese drei Verträge
mit einem Wort zusammenfassen. Die nächsten Bezeichnungen lauteten EG und
danach EU.
2) Die Europäischen Gemeinschaften (EG) gründeten 1992
im holländischen Maastricht die Europäische Union, durch die nun auch
die Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Innen- und Rechtspolitik in
die Aufgaben der Gemeinschaft einbezogen wurden. Dieser Übergang von einer
bisher eher wirtschaftlichen zu einer nunmehr politischen Union sollte durch
einen neuen Namen zum Ausdruck gebracht werden.
3) Vorbedingungen für einen Beitritt zur EU; diese betreffen
die Einhaltung von Richtwerten für: Haushaltsdefizit, Neuverschuldung,
Preisstabilität („Inflation“) sowie Zinsentwicklung.
1) Immer dann, wenn es irgendwo in der Welt eine größere
Krise gibt, ertönt in der EU der Ruf, dieser Krise durch eine
gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik entgegen zu treten. Dazu aber
müssten die Mitglieder bereit sein, ihre eigenen außen- und
sicherheitspolitischen Kompetenzen - und damit einen wesentlichen Teil ihrer
Identität - weitgehend an ein gemeinsames Organ zu übertragen.
Zwar wurde bereits das Amt eines „Mister GASP“ geschaffen
(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, derzeit der ehemalige
Generalsekretär der NATO, Javier Solana), doch muss auch er vor wichtigen
Maßnahmen die Zustimmung der Mitglieder einholen. Europa hat eben, wie es
einmal der US-Außenminister Henry Kissinger formulierte, noch
„keine eigene Telefonnummer“.
2) Gerade die außen- und sicherheitspolitischen Kompetenzen
werden in den USA von Zentralbehörden wahrgenommen, womit die
USA nach außen hin als einheitlicher Staat auftreten; andere Bereiche
hingegen (wie Justiz und Exekutive, Kultur, Bildung, Steuern) werden auch in
den USA von den Teilstaaten eigenständig verwaltet.
3) Da alle Mitglieder der EU gleichzeitig Mitglieder der UNO
sowie des Europarates sind, gelten die dortigen Regelungen der Grund- und
Menschenrechte auch in der EU. Darüber hinaus wurde 2000 in Nizza eine
eigene EU-Grundrechtscharta beschlossen, der jedoch noch keine rechtliche
Verbindlichkeit zukommt. Seit 2001 arbeitet ein EU-„Konvent“
daran, einen verbindlichen Katalog in eine noch zu schaffende Verfassung der EU
aufzunehmen.
1) Das System der
„Drei Säulen“ wurde durch den am 1. September 1993 in Kraft
getretenen Vertrag von Maastricht eingeführt. Während die erste
Säule im Wesentlichen die bisherigen Strukturen zusammenfasst, gibt es
für die zweite und dritte Säule noch keine konkreten organisatorischen
Strukturen, sondern nur - von Fall zu Fall zu treffende - zwischenstaatliche
Vereinbarungen. Schon aus diesem
Grund soll das System der drei Säulen durch die derzeit in Diskussion
befindliche neue EU-Verfassung aufgehoben und durch eine wirksame
Gesamtorganisation ersetzt werden.
2) Die Umlagerung erfolgte
vor allem deshalb, um gewisse Angelegenheiten der gemeinschaftlichen
Gesetzgebung und Verwaltung zu unterwerfen.
3) Die Hauptziele der gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik der Union sind: Schutz der gemeinsamen Werte, Entwicklung
der Demokratie, Schutz der Rechtsstaatlichkeit, Verwirklichung der Grund- und
Menschenrechte, Planung der gemeinsamen Verteidigung.
1) Zwar wird das Europäische Parlament (wie die nationalen
Parlamente) von den Bürgern nach Parteilisten gewählt, doch steht ihm
- sehr zum Unterschied von den nationalen Parlamenten - nicht das
ausschließliche Recht der Gesetzgebung, sondern nur eine Mitwirkung zu.
Die eigentliche Gesetzgebungsbefugnis liegt beim Rat der europäischen
Union; je nach Materie wirkt das Parlament in folgenden abgestuften Verfahren
mit: Anhörung - Kooperation - Mitentscheidung - Zustimmung.
2) Ohne die Europäische Kommission läuft nichts. Sogar
die Maschine der Gesetzgebung kommt nur in Schwung, wenn die Kommission
entsprechende Vorschläge macht. Darüber hinaus wird die Unionspolitik
nur von ihr geführt, internationale Verträge können nur von ihr
abgeschlossen werden; sie wacht gleichsam über der Union und setzt
Initiativen zur weiteren Integration Europas.
3) Der Europäische Gerichtshof ist nicht als Instanz
gegenüber den nationalen Gerichten vorgesehen, sondern ist nur dann
zuständig, wenn eine Verletzung des Gemeinschaftsrechtes behauptet wird.
In einem solchen Fall kann er auch von natürlichen Personen angerufen
werden.
1) Der 1993 in Kraft getretene Vertrag über die
Gründung der Europäischen Union (Maastricht-Vertrag) führt eine
eigene EU-Bürgerschaft ein, die jedoch die nationale
Staatsbürgerschaft nicht ersetzt, sondern um eine Reihe von Rechten
innerhalb der Union ergänzt; diese Rechte wurden durch den Vertrag von
Amsterdam erweitert.
2) Die „Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik“ (GASP) soll nicht nur die Stellung der EU und ihrer
Mitglieder im Konzert der Weltpolitik verstärken; ihr Ziel ist auch der
Schutz der Demokratie und der gemeinsamen Werte, die Achtung vor den
Menschenrechten und Grundfreiheiten und damit letztlich die Sicherung des
Weltfriedens.
3) Es fällt natürlich leichter, Beispiele für den
bisher nur geringen Einfluss der GASP auf die Weltpolitik aufzulisten, sei es
die Krise bei der Auflösung Jugoslawiens, bei der militärischen
Operation in Afghanistan nach dem 11. September 2001, im Zwist zwischen Israel
und den Palästinensern oder im Konflikt um Saddam Hussein im Irak. Dagegen
ist aber vor allem die - durch Aufnahme neuer Mitglieder - laufende Erweiterung
der Friedenszone in Europa zu setzen; gerade diese Erweiterung wird der Union
in Zukunft größeres Gewicht und damit mehr
Mitsprachemöglichkeiten verleihen.
1) Eine immer lauter werdende Kritik richtet sich auf die
Tatsache, dass die Union keine Verfassung hat, die in übersichtlicher (und
dann auch einklagbarer) Weise die Rechtsverhältnisse regelt. Daher setzte
die Konferenz von Laeken (Belgien, 2001) einen „Konvent“ ein, der
eine solche Verfassung bis Juni 2003 einen Entwurf für eine solche
Verfassung ausgearbeitet hat. Innerhalb dieses Konvents (Vorsitz: Giscard d’Estaing)
haben sich zwei Richtungen gebildet: die eine will mehr Rechte für die
Union (auf Kosten der Mitgliedstaaten), die andere tritt eher für eine
Stärkung der Mitgliedstaaten gegenüber der Union ein.
2) Die Institutionen der Union waren bis 2000 im Wesentlichen auf
die ursprüngliche Zahl von nur sechs Mitgliedern
(„Sechsergemeinschaft“ seit 1951) abgestimmt. Erst 2000 (Nizza)
konnte eine „Institutionenreform“ beschlossen werden, die die
Arbeitsfähigkeit der Union auch nach der Aufnahme weiterer Mitglieder
sicherstellen soll.
3) Das - von den Bürgern der bisherigen Mitglieder -
gewählte Europäische Parlament muss einem Beitrittsantrag mit
absoluter Mehrheit zustimmen.
1) Hier liegt eine eindeutige Verletzung der in der EU
garantierten Grundfreiheiten vor. Daher kann der Rat, der in der
Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs tagt, auf Vorschlag eines
Drittels der Mitgliedstaaten oder der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen
Parlaments mit qualifizierter Mehrheit beschließen, bestimmte Rechte des
Mitgliedstaates auszusetzen, einschließlich der Stimmrechte des
Vertreters der Regierung dieses Mitgliedstaates im Rat.
2) Zum Leidwesen vor allem der christlichen Kirche(n) beruft sich
die Grundrechtscharta der EU weder auf Gott noch auf die Religion als
Fundament. Trotzdem wird das Wort Religion in der Charta mehrfach erwähnt:
Garantie der Religionsfreiheit, Recht zur freien Religionsausübung, Verbot
der Diskriminierung wegen Zugehörigkeit zu einer religiösen
Gemeinschaft.
3) Die Hauptargumente sind: hohe Kosten (für die bisherigen
Mitglieder), Überschwemmung der Arbeitsmärkte durch Bürger der
neu aufgenommenen ärmeren Mitgliedstaaten und dadurch Senkung des
Lohniveaus, Unregierbarkeit der Union als Folge einer zu großen
Aufblähung.
Die Erfahrungen bei den bisherigen Erweiterungen jedoch zeigen, dass alle diese
Befürchtungen übertrieben waren - die Erweiterung führt
zunächst wohl zu einem Anstieg der Ausgaben der bisherigen Mitglieder,
doch führt jeder Erweiterungsprozess zu einem Wachstumsschub für die
gesamte Union. Entscheidend aber sollten nicht rein wirtschaftliche
Überlegungen bleiben, sondern der durch nichts zu ersetzende Vorteil einer
Vergrößerung der Friedenszone in Europa - und diese wird letztlich
zu einer weiteren Steigerung des gemeinsamen Wohlstandes führen.