Der Beitrittsprozess

 

Wer in Europa nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist.

Walter Hollstein

 

Bis zum tatsächlichen Beitritt der zehn neuen Mitglieder waren bzw. sind allerdings noch weitere Steine aus dem Weg zu räumen:

 

Der nächste Schritt war eine Abstimmung des Europäischen Parlaments am 9. April 2003, die eine überwältigende Mehrheit zugunsten aller Kandidaten ergab.

 

Danach wurden die Beitrittsverträge am 16. April 2003 symbolschwanger unterhalb der Akropolis in Athen (Griechenland hat zu dieser Zeit ja die Präsidentschaft inne) unter­zeich­net, obwohl zu diesem Zeitpunkt erst drei der Kandidaten Volksabstimmungen abgehalten ha­ben, in denen die Bevölkerung dem Beitritt zugestimmt hat. Der Fahrplan dieser Referenden:

 

 

 

Land

Termin

Ja-Stimmen in %

Malta

8. März 2003

54

Slowenien

23. März 2003

90

Ungarn

12. April 2003

84

Litauen

10./11. Mai 2003

 

Slowakei

16./17. Mai 2003

 

Polen

8. Juni 2003

 

Tschechien

15./16. Juni 2003

 

Estland

14. September 2003

 

Lettland

20. September 2003

 

Zypern

nicht vorgesehen

 

 

Noch immer nicht geklärt ist die Lage bezüglich Zypern, dessen Nordteil 1974 von türkischen Truppen besetzt wurde. Da aber diese Besetzung als völkerrechtswidrig gilt (lediglich die Türkei erkennt den Nordteil als eigenen Staat an), strebt die von den übrigen Staaten aner­kannte südliche griechisch-zypriotische Regierung den EU-Beitritt ganz Zyperns an - in die­sem Fall würden die EU-Regelungen freilich im Nordteil nicht angewandet werden. Daraus scheint ein Konflikt mit der Türkei vorprogrammiert zu sein: Wenn Zypern planmäßig mit 1. Mai 2004 Teil der Europäischen Union sein wird, befinden sich rund 30.000 türkische (und damit ausländische) Besatzungssoldaten auf dem Gebiet der EU ...

 

Der letzte Schritt zum Wirksamwerden des Beitritts ist die Zustimmung der bisherigen ("alten") Mitglieder. Da für diese Zustimmung Einstimmigkeit gefordert wird, wäre der gesamte Erweiterungsprozess blockiert, wenn sich auch nur ein einziges Mitglied dagegen ausspräche.

 

 

Und der Rest Europas?

 

Absolut ungeklärt ist die Frage, ob Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion (und ins­be­sondere Russland selbst) jemals in die EU aufgenommen werden sollen; dieses Problem stellt sich derzeit auch nicht, da diese Staaten bisher noch keinen Antrag gestellt haben.

 

Anders liegt der Fall bei folgenden Staaten:

 

Die Schweiz hatte durch ihre Regierung zwar bereits 1992 einen Beitrittsantrag gestellt, doch haben sich dann die Bürger in einer Volksabstimmung gegen einen Beitritt zum europäischen Wirt­schaftsraum (EWR = EU + EFTA)) ausgesprochen und damit auch eine Annäherung an die EU abgelehnt - ihre Liebe zur Unabhängigkeit ist eben noch immer sehr groß.

 

Die Türkei hatte ihren Antrag bereits 1987 eingebracht, bisher aber nicht mehr erreicht, als dass ihr 1999 der Status eines „Kandidaten“ zuerkannt wurde. Erst Ende 2004 will die Kommission entscheiden, ob die Türkei mittlerweile solche Fortschritte gemacht habe (vor allem in Hinblick auf ihre Wirtschaft sowie ihre Rechtsordnung), dass ein konkreter Beschluss über ein Datum zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen gefasst werden kann – aller­dings herrscht EU-weit große Uneinigkeit, ob die Türkei überhaupt jemals aufge­nom­men werden soll.

 

Rumänien und Bulgarien (allenfalls auch Kroatien) hingegen haben - bei Anhalten ihrer Europäisierung - gute Aussichten, bereits 2007 aufgenommen zu werden.

 

Keinen zeitlichen Horizont gibt es noch für die Aufnahme der (außer Slowenien) an­de­ren Teil­re­publiken des ehemaligen Jugoslawien. Am ehesten ist wohl mit Kroatien zu rechnen, während Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro wohl noch einen längeren Prozess der An­näherung zu bewältigen haben. Ähnliches gilt auch für Albanien.

 

 

Einwohner in Millionen

Inflations-

rate in %

Arbeitslosen-

quote in %

BIP pro Kopf

in % des EU-Durchschnitts

EU-15

370

1,9

7,7

100

Österreich

8,0

1,8

4,1

108

Estland

1,4

5,6

12,4

42

Lettland

2,4

2,5

13,1

33

Litauen

3,7

1,3

16,5

38

Polen

38,7

5,3

18,4

40

Tschechische Republik

10,3

4,5

8,0

57

Slowakei

5,4

10,8

19,4

48

Ungarn

10,1

9,1

5,7

51

Slowenien

2,0

8,6

5,7

69

Malta

0,4

2,5

6,5

55

Zypern

0,8

2,0

4,0

80

Rumänien

22,4

34,5

6,6

25

Bulgarien

7,9

7,4

19,9

28

Türkei

68,6

57,6

8,5

22

 

 

 

Das konkrete Verfahren

 

Der Ablauf des Beitrittsverfahrens ist im Artikel „O“ des Vertrags von Maastricht geregelt.

 

Am Beginn stellt der beitrittswillige Staat seinen Antrag an den Rat. Hierauf erarbeitet die Europäische Kommission für den Rat eine vorläufige Stellungnahme, die sich mit den Mög­lichkeiten eines Beitritts beschäftigt. Auf dieser Grundlage beschließt der Rat, ob mit dem betreffenden Staat Verhandlungen aufgenommen werden sollen oder nicht. Im Fall einer po­si­tiven Entscheidung werden die Verhandlungen von der jeweiligen Präsidentschaft der Union mit Unterstützung der Kommission geführt.

 

Ein wichtiger Teil der Verhandlungen ist das „Screening“; dabei wird Kapitel für Kapitel (z. B. Wissenschaft und Forschung, Industriepolitik, Umwelt usw.) durchgenommen - zur Kontrolle, ob die Bestimmungen vom Beitrittswerber erfüllt werden können.

 

Sind die Verhandlungen erfolgreich beendet, übergibt die Kommission ihre endgültige - nicht bindende - Stellungnahme dem Rat. Dieser entscheidet nun einstimmig, ob dem Antrag auf Beitritt entsprochen werden kann oder nicht.

 

Im positiven Fall muss nun das Parlament mit absoluter Mehrheit seiner Mitglieder der Auf­nahme zustimmen. Erst nach dieser Zustimmung entscheidet der Rat auf Basis des Bei­tritts­vertrages entgültig.

 

Der letzte Schritt ist der einer Ratifizierung durch alle Parlamente der Mitgliedstaaten und des antragstellenden Staates.

 

Entscheidend für ein Zustandekommen der Erweiterung ist natürlich auch die Stimmung der Bevölkerung der Mitgliedsstaaten.

 

Gemäß einer im Sommer 2002 durchgeführten Umfrage der Österreichischen Gesell­schaft für Europapolitik zeigen die Österreicher die größte Zustimmung für eine EU-Mitgliedschaft Ungarns: 61% befürworten sie, nur 16% lehnen sie ab; Slowenien liegt mit 55% Zustimmung diesbezüglich an zweiter Stelle, während nur 42% für den Bei­tritt der Slowakei und 41% für den von Tschechien und Polen stimmen.

 

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