Die EU als offene
Gemeinschaft
Schon seit ihrer
Gründung haben sich die europäischen Gemeinschaften als offen
verstanden: offen für den Beitritt aller europäischen Staaten.
Ein Beitrittsantrag muss an
den Europäischen Rat gerichtet werden, der - im Fall einer mit absoluter
Mehrheit ausgesprochenen Zustimmung des Europäischen Parlaments -
über die Aufnahme entscheidet; diese Entscheidung kann nur mit
Einstimmigkeit zustande kommen. Daraufhin wird eine Vereinbarung zwischen
der EU und dem antragstellenden Staat niedergeschrieben, die sowohl
allen Mitgliedstaaten wie auch dem antragstellenden Staat übermittelt
wird, damit eine Ratifikation gemäß den nationalen Verfassungsbestimmungen
erfolgen kann. Die Aufnahme ist erst dann endgültig, wenn auch der letzte
dieser Staaten den Beitrittsvertrag ratifiziert hat.
Obwohl dieser Vorgang nicht
unbedingt schwierig zu sein scheint, hat der Beitrittsprozess mitunter doch
erhebliche Zeit in Anspruch genommen. Zum einen waren politische Schwierigkeiten
zu überwinden (wie im Fall des Vetos des damaligen französischen
Staatspräsidenten de Gaulle gegen den Beitritt
Großbritanniens), zum anderen mussten manche Staaten wie Griechenland, Portugal
und Spanien erst ihre diktatorischen Systeme überwinden. Doch auch in
diesen Fällen erfolgte die Eingliederung in die Gemeinschaft wesentlich
leichter, da diese damals ja eigentlich nur eine Wirtschaftsgemeinschaft war.
Seit dem Vertrag von Maastricht
jedoch war aus der EG die EU geworden, also eine auch politische Gemeinschaft
mit erheblich weiteren Zielen als früher. Die stellte für einen
raschen Beitritt von Österreich, Schweden und Finnland 1995 kein Problem
dar, da diese Staaten über marktwirtschaftliche und demokratische
Traditionen verfügten; vor allem aber stand die Bildung der Union
damals erst am Anfang, wesentliche Bereiche waren noch nicht herausgeformt,
noch musste keine so weit reichende Anpassung erfolgen.
Seit 1995 aber ist viel geschehen:
Wir haben seit 1999 eine Währungsunion und seit 2001 auch schon ein
sichtbares gemeinsames Geld, eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
(wie effizient auch immer diese sein mag), eine Zusammenarbeit bei Justiz und
im Inneren, einen Binnenmarkt und das Abkommen von Schengen. Das aber sind
Hürden, die nun gerade jene Beitrittskandidaten zu überwinden haben,
die dafür ursprünglich die geringsten Voraussetzungen vorweisen
konnten.
Ein weiteres Problem
besteht darin, dass die bestehende Union ihre eigene Integration vorantreiben
(also ihre inneren Beziehungen weiter vertiefen) möchte, was zur
Erweiterung in Widerspruch zu stehen scheint; dies aber verlangt nun von
allen Beteiligten eine hohe Bereitschaft zu Kompromissen, will man diese
einzigartige historische Chance nicht vergeben.
Denn die
Beitrittskandidaten sind nun einmal, historisch wie kulturell, vor allem auch
nach ihrem eigenen Selbstverständnis, Teile Europas, von dem sie nur
vorübergehend getrennt waren. Die Erweiterung ist also im Grunde nichts
anderes als eine Wiedervereinigung. Eine Wiedervereinigung nicht allein aus
wirtschaftlichen Motiven, sondern vor allem aus dem Wunsch, der Friedenszone
freier demokratischer Staaten anzugehören.
Meilensteine seit 1989
Praktisch über Nacht
hatte sich das europäische Umfeld 1989 verändert: Der Eiserne Vorhang
war gefallen, den Ostblock gab es nicht mehr, die Sowjetunion löste sich
auf. Damit war jenes Feindbild, das für den Westen die Hauptursache zum
Zusammenschluss in den europäischen Gemeinschaften gewesen war, abhanden
gekommen - und die Gemeinschaften sahen sich plötzlich Staaten
gegenüber, die dasselbe Wertesystem anstrebten, das im Westen auf eine
längere Tradition zurück blickte: Marktwirtschaft, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit,
Freiheit, Menschenrechte.
Zunächst reagierten
die westlichen Politiker enthusiastisch. Bei zahlreichen Besuchen wurden die
neuen Demokratien Mittel- und Osteuropas in der europäischen Familie
willkommen geheißen - eine Botschaft, die dort als Versprechen einer
raschen Eingliederung in die Gemeinschaften verstanden wurde. Die erste
Begeisterung schwächte sich jedoch bald ab, vor allem durch die
Befürchtung, dass der Integrationsprozess innerhalb der Gemeinschaft durch
die Aufnahme so vieler neuer Mitglieder abgeschwächt werden könnte.
Der Hauptgrund schwindender Euphorie für die Aufnahme lag aber im
Wissen darum, dass diese Aufnahme nur mit erheblichen wirtschaftlichen
Konzessionen möglich sein werde - die natürlich zu Lasten der
bestehenden Mitglieder gehen würden. Umgekehrt aber war eines klar: Ohne
eine Aufnahme der mittel- und osteuropäischen Staaten würden diese
rasch zu einem neuen, auch für den Westen bedrohlichen Krisenherd und
möglicherweise auch zur Beute eines politisch noch sehr instabilen Russland.
Es gab und gibt also keine
Alternative zur Erweiterung, besser: zur Wiedervereinigung. Daher wurden von
der Gemeinschaft bereits ab Ende 1989 verschiedene Hilfsprogramme zur Unterstützung
vor allem der wirtschaftlichen Entwicklung der mittel- und osteuropäischen
Staaten verwirklicht.
Die deutsche Wiedervereinigung - erste Osterweiterung
Mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 traten die aus der DDR
hervorgegangenen „Neuen deutschen Bundesländer“ der Deutschen
Bundesrepublik bei. Wenngleich diese deutsche Wiedervereinigung einer der
größten Erfolge des Westens in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg
war, so stellte sich bald heraus, dass die Kosten dafür ungeahnt hoch
waren, was eine gewisse Abkühlung der Begeisterung für die
Erweiterung auf Seiten der Gemeinschaft zur Folge hatte.
Kopenhagen 1993 - die Hoffnung wächst
Zum ersten Mal stand eine mögliche Erweiterung
der Union um die mittel- und osteuropäischen Staaten 1993 auf
dem Gipfel von Kopenhagen auf der Agenda. Hier versprach der Europäische
Rat, dass „die assoziierten mittel- und osteuropäischen Staaten, die
dies wünschen, Mitglieder der Europäischen Union werden
können; ein Beitritt kann erfolgen, sobald ein assoziiertes Land in
der Lage ist, den mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen
nachzukommen und die erforderlichen wirtschaftlichen und politischen Bedingungen
zu erfüllen.“
Dabei legte der Europäische Rat jene Kriterien
fest, welche die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft bedeuten
(„Kopenhagener Kriterien“):
Institutionelle Stabilität als Garantie für
rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und
Schutz von Minderheiten
Funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die
Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der
Union standzuhalten
Fähigkeit zur Übernahme der Pflichten der
Mitgliedschaft, einschließlich dem Einverständnis
mit den Zielen der Politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion
Essen 1994 - zusätzliche Dynamik
Es wird betont, dass die Aufnahme neuer Mitglieder bei
gleichzeitiger Weiterentwicklung der europäischen Integration und Wahrung
des inneren Zusammenhalts einen wichtigen Aspekt sowohl für die bestehende
Union als auch für die Beitrittswerber darstellt. Die Eingliederung
der mittel- und osteuropäischen Staaten in den Binnenmarkt wird dadurch
beschleunigt, dass diese stufenweise die Regelungen der Union übernehmen.
Luxemburg 1997 - Intensivierung des Beitrittsprozesses
Zwischen 1994 und 1996 hatten bereits 10 mittel- und
osteuropäische Staaten Anträge auf Mitgliedschaft in der
Europäischen Union gestellt - in der Reihenfolge:
Ungarn
Polen
Rumänien
Slowakei
Lettland
Estland
Litauen
Bugarien
Tschechische Republik
Slowenien
Zu diesen Anträgen hat die Europäische
Kommission 1997 in Luxemburg ihre Stellungnahmen abgegeben, die als
Grundlage für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen dienen sollte.
Diese Stellungnahmen zeigen aber, dass die Reformen in den beitrittswilligen
Staaten in sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten voranschreiten - am
raschesten in Ungarn, Polen, Estland, der Tschechischen Republik und
Slowenien (sowie Zypern); mit diesen Staaten („erste Runde“)
wurden dann auch schon 1998 konkretere Verhandlungen aufgenommen.
Neben der Einrichtung einer Europa-Konferenz (zwischen
der Gemeinschaft und den Kandidatenstaaten) sowie einer
Intensivierung der Heranführungsstrategie (vor allem durch verbesserte
Hilfsprogramme) wurde auch die Öffnung einiger Gemeinschaftsprogramme
für die Kandidaten beschlossen (vor allem auf den Gebieten Bildung
und Forschung).
Berlin 1999 - Finanzrahmen für die Erweiterung
Die für die Erweiterung sicherlich wichtigste
Entscheidung auf der Ratstagung in Berlin 1999 war die Verabschiedung der
Agenda 2000, die neben Strategien zur Reform der Agrar-, Struktur- sowie
Regionalpolitik auch den Finanzrahmen für die Jahre 2000 - 2006 festlegt;
dieser brachte eine Verdoppelung gegenüber dem Zeitraum 1993 - 1999.
Helsinki 1999 - Verhandlungen mit allen und erstmals
Zeitperspektive
War es noch in Luxemburg zu einer Zweiteilung der
Verhandlung mit den Kandidaten („erste und zweite Runde“) gekommen,
so war es nun der Beschluss des Europäischen Rates, nunmehr mit allen
mittel- und osteuropäischen Staaten (plus Malta) Verhandlungen aufzunehmen.
Zum ersten Mal überwand die EU auch ihre Scheu,
sich offiziell gegenüber den Kandidatenländern
bezüglich eines Beitrittsdatums zu binden. Freilich wirkt das
diesbezügliche Versprechen auch nicht gerade als Ermutigung für diese
Länder: Man wolle sich bemühen, die Reformen der Institutionen der EU
bis Ende 2000 abzuschließen, um in der Lage zu sein, ab Ende 2002 neue
Mitgliedstaaten aufzunehmen; einschränkend wurde dazugefügt, dass ein
erfolgreicher Abschluss dieser Verhandlungen und die Erfüllung der
Kopenhagener Kriterien Voraussetzung seien.
Nizza 2000 - politische Priorität für die
Erweiterung
Zwar wurden die Ergebnisse dieser Konferenz heftig
kritisiert (worauf auch eine in Irland durchgeführte Volksabstimmung die
Ratifizierung ablehnte), doch wurden immerhin die Strukturen der bestehenden
Union so weit geändert, dass beispielsweise die Zahl der Stimmrechte in
den verschiedenen Institutionen nach Aufnahme der neuen Mitglieder fest steht,
womit künftige Erweiterungen technisch möglich gemacht wurden.
Laeken 2001 - Beitrittsverhandlungen sollen 2002
abgeschlossen werden
Am Ende der belgischen Präsidentschaft
bekräftigte die Regierungskonferenz ihren Willen, die
Beitrittsverhandlungen mit jenen Ländern, die ausreichend auf den Beitritt
vorbereitet sind, bis Ende 2002 abzuschießen, damit diese 2004 als
Mitgliedstaaten an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen
können.
Sevilla
2002 - vor Erweiterung Einschränkung der Zuwanderung
Statt
eines erhofften neuen Impulses für die Fortführung der Erweiterung
musste sich die Konferenz zu Ende der spanischen Präsidentschaft im Juni
2002 in erster Linie mit gemeinsamen Maßnahmen zur Einschränkung der Zuwanderung
befassen - dies unter dem Druck vor allem rechtspopulistischer Parteien, die
die Politik mehrerer Mitgliedstaaten in jüngster Zeit stärker
beeinflussen.
Volksabstimmung
Irland im Oktober 2002
Zunächst
hatte Irland in einer Volksabstimmung die Ratifizierung des Vertrags von Nizza
(und damit die EU-Erweiterung) abgelehnt. In einem neuerlichen Referendum vom
Oktober 2002 stimmte die irische Bevölkerung jedoch mit rund 63% zu
und öffnete damit den Weg zur Aufnahme von 10 neuen Mitgliedern. Diese
Entscheidung dürfte dem auch auf anderen Gebieten ins Stocken gekommenen
Motor der EU neuen Schwung verleihen.
Kopenhagen
2002 –Beschluss zur größten Erweiterung der Geschichte
Am Ende
der dänischen Präsidentschaft stellte der Gipfel in Kopenhagen
(12./13. Dezember) das Signal zur größten Erweiterung
in der Geschichte der Europäischen Union auf grün: nach
Abschluss des Prüfungsverfahrens ("Screening") haben nach
Meinung der Kommission insgesamt 10 Staaten (acht mittel- und osteuropäische
Staaten sowie Zypern und Malta) die Bedingungen für einen Betritt
erfüllt und werden eingeladen, der Union mit Wirkung 1. Mai 2004 beizutreten:

Ungarn Polen
Rumänien Slowakei
Lettland Estland
Litauen Bulgarien
Tschechische
Republik
Slowenien
Zur Erweiterung der EU
siehe:
http://europa.eu.int/comm/enlargement
Testfragen 18
1) Was ist
der „EU-Konvent“, welche Aufgaben hat er sich gestellt?
2) Welche Voraussetzungen mussten zunächst
innerhalb der Union geschaffen werden, um überhaupt für die Aufnahme
weiterer Mitglieder reif zu werden?
3) Welchen
Einfluss hat das Europäische Parlament auf den Erweiterungsprozess?