Vorbereitung der Erweiterung

 

 

Die EU als offene Gemeinschaft

 

Schon seit ihrer Gründung haben sich die europäischen Gemeinschaften als offen verstanden: offen für den Beitritt aller europäischen Staaten.

 

Ein Beitrittsantrag muss an den Europäischen Rat gerichtet werden, der - im Fall einer mit ab­soluter Mehrheit ausgesprochenen Zustimmung des Europäischen Parlaments - über die Auf­nahme entscheidet; diese Entscheidung kann nur mit Einstimmigkeit zustande kommen. Dar­aufhin wird eine Vereinbarung zwischen der EU und dem antragstellenden Staat nieder­ge­schrieben, die sowohl allen Mitgliedstaaten wie auch dem antragstellenden Staat übermittelt wird, damit eine Ratifikation gemäß den nationalen Verfassungsbestimmungen erfolgen kann. Die Aufnahme ist erst dann endgültig, wenn auch der letzte dieser Staaten den Beitrittsvertrag ratifiziert hat.

 

Obwohl dieser Vorgang nicht unbedingt schwierig zu sein scheint, hat der Beitrittsprozess mitunter doch erhebliche Zeit in Anspruch genommen. Zum einen waren politische Schwie­rigkeiten zu überwinden (wie im Fall des Vetos des damaligen französischen Staats­prä­si­den­ten de Gaulle gegen den Beitritt Großbritanniens), zum anderen mussten manche Staaten wie Griechenland, Portugal und Spanien erst ihre diktatorischen Systeme überwinden. Doch auch in diesen Fällen erfolgte die Eingliederung in die Gemeinschaft wesentlich leichter, da diese damals ja eigentlich nur eine Wirtschaftsgemeinschaft war.

 

Seit dem Vertrag von Maastricht jedoch war aus der EG die EU geworden, also eine auch politische Gemeinschaft mit erheblich weiteren Zielen als früher. Die stellte für einen raschen Beitritt von Österreich, Schweden und Finnland 1995 kein Problem dar, da diese Staaten über marktwirtschaftliche und demokratische Traditionen verfügten; vor allem aber stand die Bil­dung der Union damals erst am Anfang, wesentliche Bereiche waren noch nicht herausge­formt, noch musste keine so weit reichende Anpassung erfolgen.

 

Seit 1995 aber ist viel geschehen: Wir haben seit 1999 eine Währungsunion und seit 2001 auch schon ein sichtbares gemeinsames Geld, eine Gemeinsame Außen- und Sicherheits­politik (wie effizient auch immer diese sein mag), eine Zusammenarbeit bei Justiz und im In­neren, einen Binnenmarkt und das Abkommen von Schengen. Das aber sind Hürden, die nun gerade jene Beitrittskandidaten zu überwinden haben, die dafür ursprünglich die geringsten Voraussetzungen vorweisen konnten.

 

Ein weiteres Problem besteht darin, dass die bestehende Union ihre eigene Integration voran­treiben (also ihre inneren Beziehungen weiter vertiefen) möchte, was zur Erweiterung in Wi­derspruch zu stehen scheint; dies aber verlangt nun von allen Beteiligten eine hohe Bereit­schaft zu Kompromissen, will man diese einzigartige historische Chance nicht vergeben.

 

Denn die Beitrittskandidaten sind nun einmal, historisch wie kulturell, vor allem auch nach ihrem eigenen Selbstverständnis, Teile Europas, von dem sie nur vorübergehend getrennt waren. Die Erweiterung ist also im Grunde nichts anderes als eine Wiedervereinigung. Eine Wiedervereinigung nicht allein aus wirtschaftlichen Motiven, sondern vor allem aus dem Wunsch, der Friedenszone freier demokratischer Staaten anzugehören.

 

 

Meilensteine seit 1989

 

Praktisch über Nacht hatte sich das europäische Umfeld 1989 verändert: Der Eiserne Vorhang war gefallen, den Ostblock gab es nicht mehr, die Sowjetunion löste sich auf. Damit war jenes Feindbild, das für den Westen die Hauptursache zum Zusammenschluss in den europäischen Gemeinschaften gewesen war, abhanden gekommen - und die Gemeinschaften sahen sich plötzlich Staaten gegenüber, die dasselbe Wertesystem anstrebten, das im Westen auf eine längere Tradition zurück blickte: Marktwirtschaft, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit, Menschenrechte.

 

Zunächst reagierten die westlichen Politiker enthusiastisch. Bei zahlreichen Besuchen wurden die neuen Demokratien Mittel- und Osteuropas in der europäischen Familie willkommen ge­heißen - eine Botschaft, die dort als Versprechen einer raschen Eingliederung in die Gemein­schaften verstanden wurde. Die erste Begeisterung schwächte sich jedoch bald ab, vor allem durch die Befürchtung, dass der Integrationsprozess innerhalb der Gemeinschaft durch die Aufnahme so vieler neuer Mitglieder abgeschwächt werden könnte. Der Hauptgrund schwin­dender Euphorie für die Aufnahme lag aber im Wissen darum, dass diese Aufnahme nur mit erheblichen wirtschaftlichen Konzessionen möglich sein werde - die natürlich zu Lasten der bestehenden Mitglieder gehen würden. Umgekehrt aber war eines klar: Ohne eine Aufnahme der mittel- und osteuropäischen Staaten würden diese rasch zu einem neuen, auch für den Westen bedrohlichen Krisenherd und möglicherweise auch zur Beute eines politisch noch sehr instabilen Russland.

 

Es gab und gibt also keine Alternative zur Erweiterung, besser: zur Wiedervereinigung. Daher wurden von der Gemeinschaft bereits ab Ende 1989 verschiedene Hilfsprogramme zur Unter­stützung vor allem der wirtschaftlichen Entwicklung der mittel- und osteuropäischen Staaten verwirklicht.

 

Die deutsche Wiedervereinigung - erste Osterweiterung

 

Mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 traten die aus der DDR hervorgegangenen „Neuen deutschen Bundesländer“ der Deutschen Bundesrepublik bei. Wenngleich diese deutsche Wiedervereinigung einer der größten Erfolge des Westens in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg war, so stellte sich bald heraus, dass die Kosten dafür ungeahnt hoch waren, was eine gewisse Abkühlung der Begeisterung für die Erweiterung auf Seiten der Gemeinschaft zur Folge hatte.

 

 

Kopenhagen 1993 - die Hoffnung wächst

 

Zum ersten Mal stand eine mögliche Erweiterung der Union um die mittel- und osteuro­päi­schen Staaten 1993 auf dem Gipfel von Kopenhagen auf der Agenda. Hier versprach der Europäische Rat, dass „die assoziierten mittel- und osteuropäischen Staaten, die dies wün­schen, Mitglieder der Europäischen Union werden können; ein Beitritt kann erfolgen, so­bald ein assoziiertes Land in der Lage ist, den mit einer Mitgliedschaft verbundenen Ver­pflichtungen nachzukommen und die erforderlichen wirtschaftlichen und politischen Be­dingungen zu erfüllen.“

 

Dabei legte der Europäische Rat jene Kriterien fest, welche die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft bedeuten („Kopenhagener Kriterien“):

 

Institutionelle Stabilität als Garantie für rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Men­schenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten

 

Funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten

 

Fähigkeit zur Übernahme der Pflichten der Mitgliedschaft, einschließlich dem Einver­ständnis mit den Zielen der Politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungs­union

 

 

 

 

 

Essen 1994 - zusätzliche Dynamik

 

Es wird betont, dass die Aufnahme neuer Mitglieder bei gleichzeitiger Weiterentwicklung der europäischen Integration und Wahrung des inneren Zusammenhalts einen wichtigen Aspekt sowohl für die bestehende Union als auch für die Beitrittswerber darstellt. Die Ein­gliederung der mittel- und osteuropäischen Staaten in den Binnenmarkt wird dadurch beschleunigt, dass diese stufenweise die Regelungen der Union übernehmen.

 

 

Luxemburg 1997 - Intensivierung des Beitrittsprozesses

 

Zwischen 1994 und 1996 hatten bereits 10 mittel- und osteuropäische Staaten Anträge auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt - in der Reihenfolge:

 

Ungarn

Polen

Rumänien

Slowakei

Lettland

Estland

Litauen

Bugarien

Tschechische Republik

Slowenien

 

Zu diesen Anträgen hat die Europäische Kommission 1997 in Luxemburg ihre Stel­lung­nahmen abgegeben, die als Grundlage für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen die­nen sollte. Diese Stellungnahmen zeigen aber, dass die Reformen in den beitrittswilligen Staaten in sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten voranschreiten - am raschesten in Un­garn, Polen, Estland, der Tschechischen Republik und Slowenien (sowie Zypern); mit die­sen Staaten („erste Runde“) wurden dann auch schon 1998 konkretere Verhandlungen auf­genommen.

 

Neben der Einrichtung einer Europa-Konferenz (zwischen der Gemeinschaft und den Kan­di­da­tenstaaten) sowie einer Intensivierung der Heranführungsstrategie (vor allem durch ver­bes­serte Hilfsprogramme) wurde auch die Öffnung einiger Gemeinschaftsprogramme für die Kan­didaten beschlossen (vor allem auf den Gebieten Bildung und Forschung).

 

 

Berlin 1999 - Finanzrahmen für die Erweiterung

 

Die für die Erweiterung sicherlich wichtigste Entscheidung auf der Ratstagung in Berlin 1999 war die Verabschiedung der Agenda 2000, die neben Strategien zur Reform der Agrar-, Struktur- sowie Regionalpolitik auch den Finanzrahmen für die Jahre 2000 - 2006 festlegt; dieser brachte eine Verdoppelung gegenüber dem Zeitraum 1993 - 1999.

 

 

Helsinki 1999 - Verhandlungen mit allen und erstmals Zeitperspektive

 

War es noch in Luxemburg zu einer Zweiteilung der Verhandlung mit den Kandidaten („erste und zweite Runde“) gekommen, so war es nun der Beschluss des Europäischen Ra­tes, nunmehr mit allen mittel- und osteuropäischen Staaten (plus Malta) Verhandlungen auf­zunehmen.

 

Zum ersten Mal überwand die EU auch ihre Scheu, sich offiziell gegenüber den Kandi­da­tenländern bezüglich eines Beitrittsdatums zu binden. Freilich wirkt das diesbezügliche Versprechen auch nicht gerade als Ermutigung für diese Länder: Man wolle sich bemühen, die Reformen der Institutionen der EU bis Ende 2000 abzuschließen, um in der Lage zu sein, ab Ende 2002 neue Mitgliedstaaten aufzunehmen; einschränkend wurde dazugefügt, dass ein erfolgreicher Abschluss dieser Verhandlungen und die Erfüllung der Kopenhage­ner Kriterien Voraussetzung seien.

 

 

Nizza 2000 - politische Priorität für die Erweiterung

 

Zwar wurden die Ergebnisse dieser Konferenz heftig kritisiert (worauf auch eine in Irland durchgeführte Volksabstimmung die Ratifizierung ablehnte), doch wurden immerhin die Strukturen der bestehenden Union so weit geändert, dass beispielsweise die Zahl der Stimmrechte in den verschiedenen Institutionen nach Aufnahme der neuen Mitglieder fest steht, womit künftige Erweiterungen technisch möglich gemacht wurden.

 

 

Laeken 2001 - Beitrittsverhandlungen sollen 2002 abgeschlossen werden

 

Am Ende der belgischen Präsidentschaft bekräftigte die Regierungskonferenz ihren Willen, die Beitrittsverhandlungen mit jenen Ländern, die ausreichend auf den Beitritt vorbereitet sind, bis Ende 2002 abzuschießen, damit diese 2004 als Mitgliedstaaten an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen können.

 

 

Sevilla 2002 - vor Erweiterung Einschränkung der Zuwanderung

 

Statt eines erhofften neuen Impulses für die Fortführung der Erweiterung musste sich die Konferenz zu Ende der spanischen Präsidentschaft im Juni 2002 in erster Linie mit ge­meinsamen Maßnahmen zur  Einschränkung der Zuwanderung befassen - dies unter dem Druck vor allem rechtspopulistischer Parteien, die die Politik mehrerer Mitgliedstaaten in jüngster Zeit stärker beeinflussen.

 

 

Volksabstimmung Irland im Oktober 2002

 

Zunächst hatte Irland in einer Volksabstimmung die Ratifizierung des Vertrags von Nizza (und damit die EU-Erweiterung) abgelehnt. In einem neuerlichen Referendum vom Okto­ber 2002 stimmte die irische Bevölkerung jedoch mit rund 63% zu und öffnete damit den Weg zur Aufnahme von 10 neuen Mitgliedern. Diese Entscheidung dürfte dem auch auf anderen Gebieten ins Stocken gekommenen Motor der EU neuen Schwung verleihen.

 

 

Kopenhagen 2002 –Beschluss zur größten Erweiterung der Geschichte

 

Am Ende der dänischen Präsidentschaft stellte der Gipfel in Kopenhagen (12./13. Dezember) das Signal zur größten Er­wei­te­rung in der Geschichte der Euro­päi­schen Union auf grün: nach Abschluss des Prüfungsverfahrens ("Screening") haben nach Meinung der Kom­mis­sion insgesamt 10 Staaten (acht mittel- und ost­europäische Staaten sowie Zypern und Malta) die Bedingungen für einen Betritt erfüllt und werden eingeladen, der Union mit Wir­kung 1. Mai 2004 beizutreten:

 

            Ungarn                    Polen

            Rumänien               Slowakei

            Lettland                  Estland

            Litauen                    Bulgarien

            Tschechische Republik

            Slowenien

 

 

Zur Erweiterung der EU siehe:

http://europa.eu.int/comm/enlargement

 

 

 

 

Brüssel 2003 - ein herber Rückschlag

Die Erweiterung sollte bei einem Gipfel im Dezember 2003 in Brüssel dadurch abgesichert werden, dass der vom Konvent ausgearbeitete Verfassungsentwurf offiziell in Kraft gesetzt würde. Hauptziel dieses Entwurfs war, die Stimmrechte den neuen Gegebenheiten (mit bald 25 Mitgliedern) anzupassen; dies wurde aber von einigen Staaten, deren Stimmenzahl gegenüber der bisherigen Regelung beschnitten werden sollte, abgelehnt. Damit war dieser Gipfel gescheitert. Die nächste Präsidentschaft (Irland) hat nun die schwierige Aufgabe, eine Lösung zu finden. Bis dahin muss die EU auf ihrer alten Grundlage weiter arbeiten.

 

Testfragen 18

 

1)  Was ist der „EU-Konvent“, welche Aufgaben hat er sich gestellt?

 

2) Welche Voraussetzungen mussten zunächst innerhalb der Union geschaffen werden, um überhaupt für die Aufnahme weiterer Mitglieder reif zu werden?

 

3)  Welchen Einfluss hat das Europäische Parlament auf den Erweiterungsprozess?

Antworten

 

 

gehe zum Online-Test

gehe zum Seitenanfang

gehe zum nächsten Kaptiel: Der Beitrittsprozess