Der Konvent zur Reform - die Verfassung der EU

 

Im Dezember 2001 wurde - unter dem Vorsitz des früheren französischen Staatspräsidenten Giscard d'Estaing - im belgischen Laeken ein „Konvent“ eingesetzt, der bis Juni 2003 einen Entwurf für eine europäische Verfassung ausgearbeitet hat. Ziel war ein en­geres Zusammen­rücken der Nationalstaaten, nicht aber die Bildung eines (gemeinsamen) Zen­tral­staates. Über­raschend ist, dass es innerhalb des Konvents tatsächlich zu einem Konsens nicht nur über die Verfassung, sondern über die Schaffung einer Rechts­per­sön­lich­keit für die EU gekommen ist; damit aber könnte die EU unter anderem sogar einen eigenen Sitz im UNO-Sicherheitsrat be­an­spruchen.

 

Nachfolgend die Kernaussagen des Entwurfs, die derzeit Gegenstand intensiver Verhandlun­gen sind:

 

·          Eine Präambel soll unter anderem jene Werte beschreiben, auf denen sich die künftige Union „der Bürger und Staaten Europas“ gründet. Hier werden zwar die „kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen“ erwähnt, doch konnte sich der Konvent nicht auf eine Hervorhebung des Christentums oder eine Erwähnung Gottes verstän­digen, wie dies vielerorts (auch vom Papst) gewünscht wird.

 

·          Die seit Maastricht bestehenden drei Säulen der Union - die EG, die GASP und die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit - werden zu einem einheitlichen Gebilde mit eigener Rechtspersönlichkeit verschmolzen; erst dadurch wird die Union zu einem selbständig existierenden Gebilde.

 

·          Ausdrücklich wird formuliert, dass das gesamte Recht der Union Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten hat.

 

·          Zur Verfassung soll nun auch die 2000 in Nizza verkündete Grundrechtscharta der EU gehören. Allerdings soll ein von den Briten geforderter Passus einbezogen werden, der die gerichtliche Einklagbarkeit der Grundrechte in Frage stellen könnte.

 

·          Als Ziele werden zudem ein hohes Maß an Umweltschutz, Vollbeschäftigung und eine wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft festgeschrieben.

 

·          Alle Bereiche, die nicht ausdrücklich in der Verfassung genannt werden, bleiben im Rahmen der Subsidiarität in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten; die Einhaltung der Subsidiarität kann von den nationalen Parlamenten vor dem EuGH eingeklagt werden.

 

·          Der bisher halbjährliche Wechsel der EU-Präsidentschaft wird abgeschafft. Auf Vorschlag des Rates wird vom Parlament ein Kommissionspräsident für fünf Jahre gewählt. Neben ihm soll es einen Präsidenten des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs geben, dessen Amtszeit zweieinhalb Jahre dauert (einmalige Verlängerung möglich). Da der Kommissionschef künftig Präsident des Rates in Personalunion sein kann, ist damit langfristig die Tür zu einer einzigen EU-Spitze offen.

 

·          Die Kommission wird nach 2009 auf 15 stimmberechtigte Mitglieder verkleinert; damit aber jedes Land in der Kommission vertreten ist, wird es zusätzliche Kommissare ohne Stimmrecht geben. Alle fünf Jahre wird zwischen diesen beiden Gruppen rotiert. Den Vorsitz soll ein aus der Mitte des Ministerrats für jeweils ein Jahr gewählter Minister führen.

 

·          In vielen Bereichen soll es statt des geltenden Einstimmigkeitsprinzips (womit jedem Mitgliedsstaat ein Vetorecht zukommt) in vielen Bereichen das Prinzip der Mehr­stim­migkeit geben. Wenn eine qualifizierte Mehrheit im Ministerrat gefordert wird, ergibt sich diese aus der Mehrheit der Staaten und drei Fünftel der Gesamtbevölkerung der Union.

 

·          Künftig soll es einen eigenen EU-Außenminister geben, der mit Zustimmung des Kommissionspräsidenten vom Rat ernannt wird und Vizechef der EU-Kommission sein soll.

 

·          Im Falle eines Terrorangriffes gegen ein EU-Mitglied sind alle anderen Mitglieder zur Solidarität verpflichtet. Auf eine allgemeine Beistandspflicht konnte man sich nicht einigen.

 

·          Das Europaparlament bekommt deutlich mehr Mitwirkungsrechte; es wird bei den meisten EU-Gesetzen mitentscheiden.

 

·          Neu ist ein europäisches Volksbegehren: Wenn mindestens eine Million Stimmen zusammenkommen, muss sich mit dem Thema die Europäische Kommission befassen.

 

·          Die nationalen Parlamente bekommen ein Klagerecht gegen EU-Entscheidungen vor dem europäischen Gerichtshof.

 

·          Neu ist auch eine Austrittsklausel: Ein Staat, der die Gemeinschaft verlassen will, kann das tun.

 

 

Ziel ist, dass der endgültige Verfassungstext nach Klärung der strittigen Punkte Ende 2003 in Rom unterzeichnet wird; die Verfassung soll dann noch rechtzeitig vor der Europawahl im Juni 2004 in Kraft treten.

 

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