Obwohl die Union im
völkerrechtlichen Sinn kein Staat ist, will auch sie - schon in ihrer Verpflichtung
zu demokratischen Grundsätzen - eine Struktur der Gewaltenteilung
verwirklichen. Das ist bis heute allerdings nur sehr eingeschränkt
gelungen; es wird ja vor allem befürchtet, dass eine dynamische Weiterentwicklung
der Union und überhaupt ihre Handlungsfähigkeit sehr darunter leiden
würde, wenn (nach Einführung echt demokratischer Spielregeln) eine so
große Zahl von Mitgliedern alle ihre Sonderinteressen mit Mitteln von
Mehrheitsentscheidungen vertreten möchte ...
Die legislative Funktion nehmen zu gleichen
Teilen der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament wahr.
Im Rat werden die Entscheidungen getroffen, wobei jedoch das Parlament
angehört werden muss und - in den meisten Fällen - mitentscheidet.
Die exekutive Aufgabe nimmt die Europäische
Kommission wahr, die für die Umsetzung der legislativen
Entscheidungen verantwortlich ist. Allerdings kann auch die Kommission
Gesetzesentwürfe vorlegen bzw. Initiativen dazu ergreifen; beschließen
und verfügen kann sie solche aber nicht.
Judikativ ist der Europäische Gerichtshof (EuGH)
tätig, der (in Zusammenarbeit mit den nationalen Gerichtshöfen) die
Rechtsprechung bei Streitfragen in der Gemeinschaft innehat.
Testfragen
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1) Eines der Hauptziele der EU, wie sie im
Vertrag von Maastricht formuliert wurden, ist die Verfolgung einer gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik. Kann dieses Ziel in absehbarer Zeit
erreicht werden?
2) Welche wesentlichen Unterschiede bestehen
heute zwischen der Verfassung der USA und der „Verfassung“ der EU?
3) Wo sind die in der EU geltenden Grund-
und Menschenrechte geregelt?