Ex oriente lux, ex occidente lex.
(Autor unbekannt)
Schon seit ihrer ersten Bekanntschaft mit Griechenland
scheinen sich die Römer der kulturellen Überlegenheit
Griechenlands bewusst gewesen zu sein. Zwar konnten die Römer 146 v. Griechenland
ihrem Imperium Romanum eingliedern, übernahmen
aber große Bereiche der griechischen Kultur und verbreiteten
diese im Zuge ihrer weiteren Eroberungen über den gesamten Mittelmeerraum
und die daran angrenzenden Gebiete - auch bis tief ins Innere Europas
hinein.
Entscheidenden Anteil an der zivilisatorischen
Entwicklung Roms hatte die vor allem in der Kaiserzeit ausgebaute effiziente
Zentralverwaltung.
Die Verleihung des römischen Bürgerrechts
an alle freigeborenen Einwohner des Reiches durch
Kaiser Caracalla (212 n.) - in gewisser Weise vergleichbar mit der
laufenden Ausweitung der EU-Bürgerschaft - kann man als
Höhepunkt eines Prozesses der zivilisatorischen Homogenisierung
bezeichnen.
Vom Lebendigsein einer europäischen Idee im Sinne
einer politisch-zivilisatorischen Einigung des europäischen Kontinents
lässt sich für die Geschichte Roms nicht sprechen. Zum einen waren
die Römer kaum europäisch, sondern eher zum Mittelmeer hin
orientiert, zum anderen waren ihre politischen Gegensätze schon zu den
nördlich des Po lebenden Kelten und später den Germanen zu stark, um
bei den Römern ein europäisches Gemeinschaftsgefühl auch
nur in Ansätzen erkennen zu lassen.
Trotzdem scheint gerade die römische Ökumene
des Mittelmeerraumes zu einem bedeutenden Ausgangspunkt für das Wesen des
Europäers geworden zu sein. So spricht der französische Dichter Paul
Valéry davon, dass wir „als Europäer in erster Linie
Römer“ sind; von den Römern her habe Europa einen Wesenszug,
den es vielleicht allein besitzt - das sei die Romanität,
genauer gesagt die Latinität,
die sich vor allem auf rechtlichem Gebiet äußere:
· Rechtsverhältnisse, die in
klarer Weise sowohl die res publica als auch den civis Romanus definieren
· Bürgerrecht, das jedem freien
Mann ohne Rücksicht auf Herkunft, Sprache, Religion oder
ethnische Zugehörigkeit die Möglichkeit gibt, ein civis
Romanus zu werden
· Erhabenheit der Gesetze
· Ordnung der Ämter und
Institutionen
Die wichtigste Sammlung des römischen Rechts
erfolgte unter Kaiser Justinian (527 - 565) unter dem Titel „Corpus Iuris Civilis“. Dieses behielt seine Bedeutung nicht nur nach dem Untergang
des byzantinischen Reichs, sondern wurde später - im Zuge der
Wiederentdeckung der Antike - von vielen europäischen Staaten
übernommen („Rezeption“) und förderte damit bis heute die
Ähnlichkeit der europäischen Rechtsordnungen - und damit auch
die europäische Identität. (In Deutschland, das sich in seiner
späteren Ausprägung als „Deutsches Reich“ als Fortsetzung
des Römischen Reichs betrachtete, blieb das römische Recht bis 1900
offiziell in Geltung.)
http://www.jura.uni-sb.de/Rechtsgeschichte/Ius.Romanum/RoemRFAQ.html
Jedoch übernahmen die eroberten Völker
in ihrer Auseinandersetzung mit den Römern nicht nur Teile der
römischen Kultur; sie wurden sich - vor allem in den westlichen
Provinzen - auch ihrer jeweiligen Eigentümlichkeiten
und Möglichkeiten bewusst, so dass ein spezielles regionales
Identitätsgefühl neben das allgemeine Reichsbewusstsein
trat. Das spannungsvolle Aufeinandertreffen römischer
Zivilisation und regionaler sozialer und politischer
Tradition wirkte prägend auf die Geschichte Europas.

Römische Besitzungen auf dem europäischen
Kontinent
Eine besondere Prägung erfuhr das Imperium Romanum durch das Christentum. Während Rom an sich
religiös tolerant war, wurden die Christen wegen ihrer konsequenten
Verehrung des einen Gottes (und damit auch der Ablehnung des ins Religiöse
erhöhten Kaiserkults) verfolgt, zuletzt und am blutigsten unter Kaiser Diokletian 303. Schon zehn Jahre danach, 313,
erhob Kaiser Konstantin das Christentum zur
Reichsreligion.
(http://www.geschi.de/artikel/toleranzedikt.shtml)
Zwischen 381 und 392 verbot Kaiser Theodosius I. alle
übrigen Religionen und bestimmte das Christentum damit zur alleinigen
und offiziellen Staatsreligion. Damit war das Römische Reich zum
christlichen Kaiserreich geworden; dieses aber betrachtete sich in einer
endzeitlichen Vorstellung als das letzte Reich einer Reihe von
Großreichen - mit dem Kaiser als Stellvertreter Christi auf Erden (sog. translatio imperii, von Augustinus
in „De civitate dei“
ausformuliert).
Zur Bedeutung der
griechisch-römischen und der jüdisch-christlichen Kultur bemerkt Paul
Valéry: „Jede Rasse und jedes Land, das nacheinander
romanisiert und christianisiert und der geistigen Strenge der
Griechen unterworfen wurde, ist vollkommen europäisch. Aus der politischen
Vernunft Roms, der Heilserwartung der Juden und dem Logos der Hellenen bildet
sich der „europäische Geist“.
Testfragen
9
1) Welche der in den Grundverträgen der
EU angeführten europäischen Werte sind im antiken Griechenland
entstanden?
2) Was verstehen wir unter dem „Corpus
Iuris Civilis“?
Welche Bedeutung hat es für die „Europäisierung“ des
Rechts?
3) Wie ist es zu erklären, dass die
Kultur Griechenlands und Roms nicht gleichzeitig mit dem politischen Ende der
dortigen Staatensysteme untergegangen ist?