Rom

 

Ex oriente lux, ex occidente lex.

(Autor unbekannt)

 

Schon seit ihrer ersten Bekanntschaft mit Griechenland scheinen sich die Römer der kul­tu­rel­len Überlegenheit Griechenlands bewusst gewesen zu sein. Zwar konnten die Römer 146 v. Grie­chenland ihrem Imperium Romanum eingliedern, übernahmen aber große Bereiche der grie­chi­schen Kultur und verbreiteten diese im Zuge ihrer weiteren Eroberungen über den gesamten Mittelmeerraum und die daran angren­zen­den Gebiete - auch bis tief ins Innere Europas hinein.

 

Entscheidenden Anteil an der zivilisatorischen Entwicklung Roms hatte die vor allem in der Kaiserzeit ausgebaute effiziente Zentralverwaltung.

 

Die Verleihung des römischen Bürgerrechts an alle freigeborenen Einwohner des Reiches durch Kaiser Caracalla (212 n.) - in gewisser Weise vergleichbar mit der laufenden Aus­wei­tung der EU-Bürgerschaft - kann man als Höhepunkt eines Prozesses der zivilisatorischen Ho­mogenisierung bezeichnen.

 

Vom Lebendigsein einer europäischen Idee im Sinne einer politisch-zivilisatorischen Einigung des europäischen Kontinents lässt sich für die Geschichte Roms nicht sprechen. Zum einen waren die Römer kaum europäisch, sondern eher zum Mittel­meer hin orientiert, zum anderen waren ihre politischen Gegensätze schon zu den nördlich des Po lebenden Kelten und später den Germanen zu stark, um bei den Römern ein europäisches Gemein­schaftsgefühl auch nur in Ansätzen er­ken­nen zu lassen.

 

Trotzdem scheint gerade die römische Ökumene des Mittelmeerraumes zu einem bedeutenden Ausgangspunkt für das Wesen des Europäers geworden zu sein. So spricht der französische Dichter Paul Valéry davon, dass wir „als Europäer in erster Linie Römer“ sind; von den Römern her habe Europa einen Wesenszug, den es vielleicht allein besitzt - das sei die Romanität, ge­nau­er gesagt die Latinität, die sich vor allem auf rechtlichem Gebiet äußere:

 

·   Rechtsverhältnisse, die in klarer Weise sowohl die res publica als auch den civis Ro­manus definieren

·   Bürgerrecht, das jedem freien Mann ohne Rücksicht auf Herkunft, Sprache, Re­li­gion oder ethnische Zugehörigkeit die Möglichkeit gibt, ein civis Romanus zu werden

·   Erhabenheit der Gesetze

·   Ordnung der Ämter und Institutionen

Die wichtigste Sammlung des römischen Rechts erfolgte unter Kaiser Justinian (527 - 565) un­ter dem Titel Corpus Iuris Civilis“. Dieses behielt seine Bedeutung nicht nur nach dem Un­ter­gang des byzantini­schen Reichs, sondern wurde später - im Zuge der Wiederentdeckung der An­tike - von vielen europäischen Staaten über­nommen (Rezep­tion“) und förderte damit bis heute die Ähnlichkeit der europä­ischen Rechtsordnungen - und damit auch die europäische Identität. (In Deutsch­land, das sich in seiner späteren Ausprägung als „Deutsches Reich“ als Fortsetzung des Römischen Reichs betrachtete, blieb das römische Recht bis 1900 offiziell in Geltung.)

 

http://www.jura.uni-sb.de/Rechtsgeschichte/Ius.Romanum/RoemRFAQ.html

 

 

 

Jedoch übernahmen die eroberten Völ­ker in ihrer Auseinandersetzung mit den Rö­mern nicht nur Teile der römischen Kul­tur; sie wurden sich - vor allem in den west­lichen Provin­zen - auch ihrer je­wei­li­gen Eigen­tüm­lich­kei­ten und Mög­lich­keiten be­wusst, so dass ein spe­zielles re­gio­na­les Identitäts­ge­fühl neben das all­ge­meine Reichsbe­wusstsein trat. Das span­nungsvolle Auf­einander­treffen rö­mischer Zivili­sa­tion und regionaler so­zialer und po­li­ti­scher Tradition wirkte prä­gend auf die Geschichte Europas.

 

 

 

 

 

Römische Besitzungen auf dem euro­päi­schen Kontinent

 

 

Eine besondere Prägung erfuhr das Imperium Romanum durch das Christentum. Während Rom an sich religiös tolerant war, wurden die Christen wegen ihrer kon­sequenten Verehrung des einen Gottes (und damit auch der Ablehnung des ins Religiöse erhöhten Kaiserkults) verfolgt, zuletzt und am blutigsten unter Kaiser Dio­kletian 303. Schon zehn Jahre danach, 313, erhob Kaiser Kon­stan­tin das Christen­tum zur Reichsreligion.

(http://www.geschi.de/artikel/toleranzedikt.shtml)

 

Zwischen 381 und 392 verbot Kaiser Theodosius I. alle übri­gen Religionen und bestimmte das Christentum damit zur alleinigen und offiziellen Staatsreligion. Damit war das Römische Reich zum christlichen Kaiserreich gewor­den; dieses aber betrachtete sich in einer endzeitlichen Vor­stellung als das letzte Reich einer Reihe von Großreichen - mit dem Kaiser als Stellvertreter Christi auf Erden (sog. translatio imperii, von Augustinus in „De civitate dei“ ausformuliert).

http://www.dsg.ch/christt.htm

Zur Bedeutung der griechisch-römischen und der jüdisch-christlichen Kultur bemerkt Paul Va­léry: „Jede Rasse und jedes Land, das nacheinander romanisiert und christi­anisiert und der geis­tigen Strenge der Griechen unterworfen wurde, ist vollkommen europäisch. Aus der politischen Vernunft Roms, der Heilserwartung der Juden und dem Logos der Hellenen bildet sich der „europäische Geist“.

 

 

 

 

 

Testfragen 9

 

1)  Welche der in den Grundverträgen der EU angeführten europäischen Werte sind im antiken Griechenland entstanden?

 

2)  Was verstehen wir unter dem „Corpus Iuris Civilis“? Welche Bedeutung hat es für die „Europäisierung“ des Rechts?

 

3)  Wie ist es zu erklären, dass die Kultur Griechenlands und Roms nicht gleichzeitig mit dem politischen Ende der dortigen Staatensysteme untergegangen ist?

Antworten

 

 

gehe zum Online-Test

gehe zum Seitenanfang

gehe zum nächsten Kaptiel: Christliches Mittelalter